Allgemeine Geschäftsbedingungen der TJ Adventures Club UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Stand: 20.07.2026
Vermieter ist:
TJ Adventures Club UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Urnbergstarße 5a
74834 Elztal
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführerin:
Tanja Balles
E-Mail: info@tjadventuresclub.com
Nachfolgend „Vermieter“ genannt.
Mieter ist die im Angebot und bei der Angebotsannahme bezeichnete Person.
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Trailern, Dachzelten, Ausstattungsgegenständen, Energiepaketen, Zubehör und sonstigem Equipment des Vermieters.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie im individuellen Angebot oder in Textform ausdrücklich bestätigt wurden. Angaben im individuellen Angebot gehen diesen allgemeinen Mietbedingungen vor.
Die Übermittlung einer Buchungsanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Kunde ein persönliches Angebot. Das Angebot ist, sofern darin nichts Abweichendes angegeben ist, 48 Stunden gültig.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist über den persönlichen Annahmelink verbindlich annimmt.
Erfolgt innerhalb der Angebotsfrist keine Annahme, wird das vorläufig reservierte Equipment automatisch wieder freigegeben.
Art und Umfang des Mietgegenstands ergeben sich aus dem individuellen Angebot und dem Übergabeprotokoll.
Zum Mietgegenstand können insbesondere gehören:
Trailer
Dachzelt für zwei oder vier Personen
Sanitärpaket
Ausstattungspaket
Powerpaket
Zusatzakku
Haustierpaket
weiteres im Angebot aufgeführtes Zubehör
Abbildungen auf der Website dienen der Darstellung. Geringfügige, für den Vertragszweck unerhebliche Abweichungen in Ausstattung, Farbe oder Ausführung bleiben vorbehalten.
Der verbindliche Mietzeitraum ergibt sich aus dem angenommenen Angebot.
Die Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den individuell vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Übergabeort.
Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Der Mieter muss eine gewünschte Verlängerung rechtzeitig anfragen. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Der Mietpreis, enthaltene Leistungen, Zusatzleistungen, Rabatte, Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Kaution ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Rechnung.
Der Gesamtbetrag ist zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt und auf die dort angegebene Zahlungsweise zu entrichten.
Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis. Die Kaution wird am Tag der Abholung fällig diese kann im Vorfeld oder bei Abholung mit Paypal bzw. in Bar hinterlegt werden. Sie wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe sowie nach abschließender Prüfung des Equipments zurückgezahlt. Berechtigte Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
Bei der Nutzung eines Trailers ist der Mieter dafür verantwortlich, dass:
das Zugfahrzeug technisch geeignet ist,
die zulässige Anhänge- und Stützlast eingehalten wird,
eine erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden ist,
alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei Dachzelten ist der Mieter dafür verantwortlich, dass:
das Fahrzeug und dessen Dachlast für das Dachzelt geeignet sind,
ein geeigneter und zugelassener Dachträger vorhanden ist,
die zulässige Dachlast und Fahrzeuggesamtmasse eingehalten werden,
die Montagehinweise und Sicherheitsvorgaben beachtet werden.
Der Vermieter darf vor Übergabe geeignete Nachweise oder Fahrzeugdaten anfordern.
Der Mietgegenstand wird in einem gebrauchsfähigen und dem vereinbarten Zweck entsprechenden Zustand übergeben.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache für den vertragsgemäßen Gebrauch bereitzustellen.
Bei der Übergabe können Zustand, Ausstattung, vorhandene Schäden und Zubehör in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Der Mieter erhält eine Einweisung in Aufbau, Nutzung, Sicherung, Transport und Abbau. Der Mieter verpflichtet sich, die Einweisung, Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise zu beachten.
Erkennbare Schäden oder fehlende Ausstattungsgegenstände müssen bei der Übergabe im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend der Einweisung genutzt werden.
Insbesondere ist untersagt:
eine Weitervermietung oder Überlassung an nicht vereinbarte Dritte,
die Nutzung zu gewerblichen Transportzwecken,
eine Überladung,
eigenmächtige technische Veränderungen,
Reparaturen ohne Zustimmung des Vermieters,
die Nutzung bei erkennbar unsicheren Wetter- oder Bodenverhältnissen,
offenes Feuer oder Grillen innerhalb beziehungsweise unmittelbar am Mietgegenstand,
Rauchen im Dachzelt oder Trailer,
die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Mitteln,
die Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen.
Eine Weitervermietung oder selbstständige Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters grundsätzlich nicht zulässig.
Die Nutzung ist grundsätzlich erlaubt in:
Deutschland / EU / Abweichende Länder sind separat anzufragen
Reisen in andere Länder bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter ist für die Einhaltung der im jeweiligen Reiseland geltenden Verkehrs-, Sicherheits-, Zoll- und Nutzungsvorschriften verantwortlich.
Haustiere dürfen nur mitgeführt werden, wenn dies im Angebot angegeben und das entsprechende Haustierpaket gebucht wurde.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Tier keine über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzungen oder Schäden verursacht.
Zusätzliche Reinigungs- oder Reparaturkosten, die durch das Tier verursacht wurden und nicht durch das gebuchte Haustierpaket abgedeckt sind, können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Schäden, Funktionsstörungen, Verlust, Diebstahl oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Während der Mietzeit auftretende Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige und entsteht dadurch ein weiterer Schaden, kann der Mieter hierfür verantwortlich sein.
Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt oder beauftragt werden. Ausgenommen sind zwingend notwendige Sofortmaßnahmen zur Abwehr größerer Schäden oder Gefahren, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Beteiligung Dritter ist zusätzlich die Polizei zu verständigen. Der Mieter hat Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten aufzunehmen und den Vorfall nach Möglichkeit zu dokumentieren.
Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verluste und Verschlechterungen, die er oder eine Person, der er die Nutzung ermöglicht hat, schuldhaft verursacht.
Hierzu können insbesondere gehören:
Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung,
Schäden durch Nichtbeachtung der Einweisung,
Überladung oder fehlerhafte Sicherung,
Verlust von Schlüsseln, Zubehör oder Ausstattungsgegenständen,
Schäden aufgrund verspäteter Meldung eines Mangels,
zusätzliche Reinigungs- und Wiederherstellungskosten,
Schäden durch unzulässige Weitergabe oder Nutzung.
Der Mieter haftet nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen, die allein durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
arglistigem Verschweigen eines Mangels,
einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Mietgegenstand ist vollständig, gereinigt, ordnungsgemäß verpackt und in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt.
Zurückzugeben sind insbesondere:
alle Schlüssel,
Bedienungsunterlagen,
Zubehörteile,
Kabel und Adapter,
Befestigungsmaterial,
Ausstattungsgegenstände,
zusätzlich gebuchte Pakete.
Bei der Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt.
Starke Verschmutzungen, nicht vereinbarte Tierhaare, Gerüche oder sonstige außergewöhnliche Reinigungsbedarfe können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Kann der vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren.
Bei verspäteter Rückgabe kann für die Dauer der Vorenthaltung mindestens die vereinbarte anteilige Miete verlangt werden. Weitergehende nachweisbare Schäden, etwa wegen einer verhinderten Folgevermietung, bleiben vorbehalten, sofern der Mieter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Mieter kann die Buchung vor dem vereinbarten Mietbeginn in Textform stornieren. Eine Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.
Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornierungskosten berechnet:
bis einschließlich 29 Kalendertage vor Mietbeginn: 15 % des vereinbarten Gesamtmietpreises,
zwischen 28 und 15 Kalendertagen vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises,
ab 14 Kalendertagen vor Mietbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
Die Regelung von 75 % gilt auch bei einer Stornierung am Tag des Mietbeginns sowie dann, wenn der Mieter das gebuchte Equipment nicht zum vereinbarten Termin übernimmt.
Berechnungsgrundlage ist der im angenommenen Angebot ausgewiesene Gesamtmietpreis einschließlich gebuchter Zusatzleistungen, jedoch ohne eine vereinbarte Kaution.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Equipments werden zugunsten des Mieters berücksichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird an den Mieter zurückgezahlt.
Kann der vereinbarte Mietgegenstand wegen eines nicht vom Mieter zu vertretenden Umstands nicht bereitgestellt werden, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich.
Soweit möglich, kann ein gleichwertiger Ersatz angeboten werden. Nimmt der Mieter den Ersatz nicht an oder steht kein geeigneter Ersatz zur Verfügung, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Mietvertrag betrifft die zeitlich festgelegte Überlassung von Trailer-, Dachzelt- und Campingausrüstung für einen im individuellen Angebot konkret bestimmten Mietzeitraum.
Bei derartigen Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Mietvertrag kommt mit der verbindlichen Annahme des persönlichen Angebots zustande. Ab diesem Zeitpunkt ist die Buchung verbindlich.
Eine Beendigung beziehungsweise Stornierung der Buchung ist ausschließlich nach den in Abschnitt 17 geregelten Stornierungsbedingungen möglich.
Gesetzliche Rechte des Mieters bei Mängeln, einer nicht vertragsgemäßen Leistung oder einer vom Vermieter zu vertretenden Nichtbereitstellung des Mietgegenstands bleiben hiervon unberührt
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters.
Die Angaben zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren befinden sich im Impressum beziehungsweise auf der gesonderten Informationsseite des Vermieters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.